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- BETREFF:
1.1 Mit dieser Erklärung gewährleistet die Firma Linea Light s.r.l. ("Linea Light Group") seinen Kunden (gemäß Art. 1.4) nach der Aktivierung der Garantie (gemäß Art. 1.2), dass die Standardprodukte in den eigenen Katalogen ("Produkte") und mit einem oder mehreren Markenzeichen von Linea Light Group für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Rechnungsdatum frei von Herstellungs- und/oder Entwurfsfehlern sind.
1.2 Im Sinne der Aktivierung dieser Garantie muss der Kunde das betreffende Formular in der Internetseite von Linea Light Group (www.linealight.com, Abschnitt Garantie) gemäß den angeführten Anweisungen ausfüllen und die darin enthaltenen Bedingungen ausdrücklich akzeptieren. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde vor dem Ausfüllen des Formulars über die Bestellbestätigung von Linea Light Group verfügt. Diese Anfrage muss innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach dem Datum der Warenrechnung übermittelt werden.
1.3 Unbeschadet dessen, wird die Garantie nach einer Garantieanfrage des Kunden mittels ausgefülltem Formular erst nach der spezifischen Entscheidung von Linea Light Group erteilt, die dann dem Kunden mitgeteilt wird. Linea Light Group behält sich insbesondere diese Entscheidung vor und bewertet die verschiedenen Elemente (z.B. Zahlungsfähigkeit des Kunden, Merkmale des Projekts, für das die Produkte erworben werden usw.). Die Garantie könnte jedenfalls nicht für Lieferungen von Produkten aktiviert werden, deren Nettowert unter 3.000,00= (dreitausend/00) liegt (dieser Wert versteht sich auf die Lieferung von Produkten für ein einziges Projekt und einen einzigen Zielort). Bei Nichtaktivierung gilt die gesetzliche Garantie und der Kunde kann keinerlei Rechte, Schadensersätze oder Garantieleistungen fordern.
1.4 Die Garantie gilt außerdem ausschließlich für Produkte, die an Firmenkunden ("Kunden") geliefert werden, wie Wirtschaftsteilnehmer der Branche, die die Produkte direkt von Linea Light Group für deren spätere Vermarktung oder zur Verwirklichung eines spezifischen Projekts erwerben, für das sie alle wesentlichen Angaben liefern müssen. Als Kunden gelten beispielsweise die Betreiber von Einzelhandelsgeschäften, von Einzelhandelsketten und von Großkaufhäusern. Diese Garantie bezieht sich also keinesfalls für Endkunden, für die die geltenden nationalen Bezugsrichtlinien gelten und die nicht direkt gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden können.
1.5 Die Garantie wird für Kunden gewährt, die die Produkte direkt bei Linea Light Group erworben haben, und wird auf keinen Drittkäufer erweitert. Niemand ist unter irgendwelchen Bedingungen befugt, die Bedingungen dieser Garantie im Namen der Linea Light Group zu ersetzen, zu ändern oder zu erweitern.
1.6 Bei Genehmigung der Anfrage des Kunden wird Linea Light Group dem Kunden eine "eindeutige ID-Nummer" mitteilen, die derselbe aufbewahren und bei allen Garantieanfragen nennen muss.
2. GARANTIEFRISTEN
2.1 Die Garantie deckt Entwurfs- und/oder Herstellungsfehler der Produkte, die innerhalb von 5 (fünf) Jahren ab dem Rechnungsdatum auftreten. Die Meldung des Defekts muss gemäß dem folgenden Artikel 5.1 innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab der Feststellung an Linea Light Group übermittelt werden. Unbeschadet dessen muss der Kunde beim Empfang der Waren die Konformität mit der Bestellung überprüfen. Etwaige Abweichungen bezüglich Menge, Typologie, Aussehen und sonstigen mittels Sichtkontrolle feststellbaren Fakten (offensichtliche Defekte) müssen immer innerhalb von höchstens 8 (acht) Tagen ab der Lieferung schriftlich gemeldet werden. In der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Artikel weder installiert noch verändert werden. Bei Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, gelten die Produkte in jeder Hinsicht als konform und die Beanstandung wird abgelehnt.
2.2 Um die Garantie nutzen zu können muss er eine detaillierte Dokumentation beibringen, die bestätigt, dass die bei der Bestellung akzeptierten Bedingungen eingehalten wurden.
2.3 Die Garantie gilt außerdem nur für die erste Installation der Produkte; etwaige spätere Installationen werden nicht von der Garantie gedeckt.
3. GARANTIEBEDINGUNGEN - Gültigkeit
3.1 Der Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn: ▪ das Produkt gemäß der vorgesehenen Zweckbestimmung und den Spezifikationen des Produkts benutzt wird und die Schilder/Etiketten nicht entfernt wurden; ▪ das Produkt korrekt von Fachtechnikern genau gemäß den Anweisungen von Linea Light Group installiert wurde; ▪ die Wartung gemäß den vorgesehenen Anweisungen vorgenommen und die Reparaturen ▪ von Linea Light Group ausgeführt oder befugt wurden; ▪ der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten hat; ▪ die Abnahme oder Verschlechterung des Lichtstroms für 1000 Betriebsstunden im Vergleich zum Anfangswert über einem Wert von 0,6 % liegt und/oder der Defekt des LEDs über der normalen Ausfallsrate von 0,2 % für 1000 Nutzungsstunden liegt und/oder die Beanstandungen bezüglich Farbunterschiede und Lichtstrom im Bereich derselben Lieferung des Produkts liegen; ▪ das Produkt in Umgebungen mit Temperaturen bis 35°C benutzt wird.
4. GARANTIEBEDINGUNGEN - Ausschluss
4.1 Die Garantieansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn: ▪ das Produkt unter ungeeigneten Umgebungsbedingungen installiert wurde; ▪ Schäden wegen mangelhafter Installation/Wartung oder wegen nicht genehmigter Reparaturen bzw. genehmigter Reparaturen, die jedoch nicht mit originalen Ersatzteile und mit nicht konformen Verfahren ausgeführt werden; ▪ Schäden wegen zu hohen mechanischen Beanspruchungen auftreten, die nicht der Zweckbestimmung des Produkts und seiner Merkmale entsprechen; ▪ Defekte auftreten, die nicht die strukturelle und/oder mechanische Sicherheit des Produkts beeinträchtigen; ▪ Schäden infolge von Witterungseinflüssen, vorsätzlichen Handlungen und sonstiger nicht vorgesehener Ereignisse auftreten, die ausschließen, dass diese Mängel auf den Herstellungsprozess des Produktes zurückzuführen ist; ▪ Lackschäden wegen des Kontakts mit dem Boden, mit Chemikalien, Düngemitteln, Wasser mit korrodierenden Stoffen und Streuströmen auftreten; ▪ das Produkt mit einem anderen Netzteil benutzt wird, als in den Linea Light Group Katalogen angeführt ist, oder das Produkt mit Netzteilen von Drittanbietern betrieben wird, die nicht von Linea Light Group genehmigt wurden; ▪ das Produkt auf Anlagen installiert wurde, die einen unausgewogenen Leistungsfaktor (Spannung/Strom) unter 0,8 haben; ▪ das Produkt auf Anlagen ohne irgendwelche Überstromschutzanlagen (z.B. Blitze) installiert wird; ▪ die Anlagen, auf denen mehr als 30 (dreißig) Produkte auf derselben Leitung (Phase-Nullleiter) installiert sind (wenn der magnetische Thermoschalter vor der Anlage 2- oder 3- polig ist, muss die maximale Anzahl der Geräte um jeweils 20/30 % reduziert und mit einem magnetischen Thermoschalter vom Typ C 16°) geschützt werden.
4.2 Unbeschadet dessen, werden die Kosten für die Reparatur und/oder Auswechslung des defekten Produkts nicht von Linea Light Group übernommen, wie beispielsweise die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau, etwaige Kosten für den Zugang auf den Installationsort (Beispiel: Gerüste, Hubvorrichtungen, Öffnung der Räume während der Nachtstunden, Eingriff von Dritten), Spesen für den Transport des Produkts bis zum Sitz von Linea Light Group und Rückkehr zum Zielort. Außerdem können keinerlei direkte oder indirekte Schadensersatzforderungen und/oder -Ansprüche wegen der fehlenden oder eingeschränkten Anwendung des defekten Produkts und/oder seiner Vermarktung gefordert und ebenso wenig Regreßklagen gegenüber Linea Light Group eingeleitet werden.
5. VORGEHENSWEISE BEI EINEM EINGRIFF UNTER GARANTIE
5.1 Wenn während der Geltungsdauer der Garantie ein Defekt des Produkts festgestellt wird, muss der Kunde eine spezifische schriftliche Anfrage mit seinen Daten (Name, Adresse und Telefonnummer), zugewiesene ID-Nummer bei der Ausstellung des Garantiescheins an die Nachverkaufsabteilung von Linea Light Group übermitteln und detailliert den bzw. die festgestellten Defekt(e) und die Anwendungsbedingungen des betreffenden Produkts angeben.
5.2 Wenn festgestellt wird, dass der Defekt des Produkt unter die Rahmenbedingungen dieser Garantie fällt, wird Linea Light Group nach eigenem Ermessen das Produkt auswechseln (partiell oder ganz und durch ein Produkt mit einem identischen oder ähnlichen Design und mit gleichen oder höheren Leistungen) bzw. das Produkt reparieren oder dem Kunden den Kaufwert des defekten Produkts rückerstatten.
5.3 Bei Auswechslung des Produkts oder seiner Komponenten beginnt die Garantiezeit nicht von neuem (für das ausgewechselte Produkt oder seine ausgewechselten Komponenten), da das Produkt nur von einer Garantie gedeckt wird.